Wie Sie vielleicht der Tagespresse entnommen haben, ist zum 1. August 2013 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz novelliert worden. Neben der Anpassung der Gebührenhöhe an die allgemeine Preisentwicklung, sind einige wichtige Änderungen aufgenommen worden, die Vereinfachungen für Mandanten und Rechtssuchende darstellen.