Gesellschaftsrecht

  • Betreuung von Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereinen, Stiftungen
  • Beratung bei Unternehmenskäufen und –verkäufen sowie Unternehmensnachfolge
  • Beratung und Vertretung bei gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen
  • Hilfestellung bei der Gründung von Gesellschaften; Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung bei Fragen von Unternehmensumwandlungen, z.B. im Wege der Verschmelzung, Spaltung und Ausgliederung
  • Gestaltung von Führungs- und Aufsichtsstrukturen einschließlich der Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern
  • Beratung bei Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen